Häufige Fragen & Antworten zum Freiwilligen Sozialen Jahr

Wir haben für dich alle wichtigen Fragen rund um das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst zusammengetragen und beantwortet.
Diese sind nach zwei Rubriken aufgeteilt:

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind ein Bildungs- und Orientierungsangebot. Junge Menschen sammeln Erfahrungen im sozialen Bereich und sind meist zum ersten Mal berufstätig. Die Freiwilligendienstleistenden können sich praktisch erproben und persönlich entwickeln. Dabei werden die Freiwilligen von erfahrenen Fachkräften in den Einsatzstellen begleitet. Zusätzlich tauschen sich die Freiwilligen in Seminaren aus und erfahren dabei viel über den sozialen Bereich. Wenn du es noch genauer wissen willst, was sich hinter einem FSJ/BFD verbirgt, lies hier weiter.

FSJ oder BFD? Was ist der Unterschied?

Für dich als Freiwillige*n gibt es im Grunde keinen großen Unterschied zwischen dem FSJ und dem BFD. In beiden Dienstarten kannst du dich in einem sozialen Bereich engagieren. Zudem werden beispielsweise Anerkennung, Dauer und Leistungen identisch gehandhabt. Die für dich relevanten Unterschiede sind:

  • Du kannst nur einmal ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Im Bundesfreiwilligendienst kannst du dich mehrmals engagieren.  .
  • Im Bundesfreiwilligendienst wird eines der fünf Seminarwochen als „politisches Bildungsseminar" abgehalten.
  • Das Freiwillige Soziale Jahr kannst du nur bis zu einem Alter von 26 Jahren leisten. Im Bundesfreiwilligendienst ist hingegen kein Höchstalter festgelegt. Für alle Erwachsenen ab 27 Jahren gibt es daher den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+)​​​​​​​.

Erfahre mehr zu den beiden Dienstformen.

Warum gibt es einen FSJ-Träger?

Damit die Seminare unabhängig vom alltäglichen Einsatz sind und Probleme offen angesprochen werden können, wird die pädagogische Begleitung von einer anderen Stelle organisiert: dem FSJ-Träger. Die Freiwilligen schließen eine FSJ-Vereinbarung mit der Einsatzstelle und dem Träger. Der Träger übernimmt  Vermittlungs- und Beratungsaufgaben. 

Wir, die Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH, sind einer von mehreren FSJ Trägern in Baden-Württemberg. Wir begleiten jährlich mehr als 1.000 Freiwillige während ihrer Dienstzeit.

Warum sollte ich ein FSJ machen?

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich, einen Freiwilligendienst zu leisten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Du möchtest dich sozial engagieren? Du suchst eine sinnvolle Abwechslung zur Schulzeit? Du möchtest dich beruflich orientieren und praktische Erfahrungen sammeln? Dann ist ein FSJ eine gute Wahl. Um dir die Entscheidung einfacher zu machen, haben wir 7 Gründe für ein FSJ genauer beschrieben.

Wie viel und wie lange arbeitet man im FSJ?

Deine Arbeitszeiten sind dieselben, die auch in deiner Einsatzstelle gelten. In der Regel sind das zwischen 38,5 und 40 Wochenstunden. In vielen Einsatzstellen wird im Schichtdienst gearbeitet. Wochenenddienste sind möglich, auch direkt nach den Bildungswochen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitschutzbestimmungen. Die Zeit auf den Bildungswochen gilt ebenso als Arbeitszeit.

Es ist darüber hinaus auch möglich ein FSJ in Teilzeit zu leisten.

Wie viele Bildungswochen gibt es im FSJ?

Bei einem 12-monatigen FSJ müssen mindestens 25 Bildungstage stattfinden. Bei uns den Freiwilligendiensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bedeutet dies in der Regel die Teilnahme an fünf 5-tägigen Bildungswochen, jeweils von Montag bis Freitag mit Übernachtung. Bei abweichender Dienstdauer ändert sich entsprechend die Anzahl der Bildungstage.

Die Zeit auf den Bildungswochen gilt als Arbeitszeit. Daher ist die Teilnahme Pflicht und wir erwarten von den Freiwilligen die Bereitschaft, aktiv am Programm und in der Gruppe mitzuarbeiten.

Deine Fahrtkosten zu den Bildungswochen und wieder zurück übernehmen wir.

An wen kann ich mich während meines FSJ wenden?

Im Freiwilligendienst gibt es für dich jederzeit eine Begleitung. Für den fachlichen Bereich steht dir in deiner Einsatzstelle eine Anleitungsperson zur Seite. Die individuelle pädagogische Betreuung übernimmt der Träger: Bei Fragen rund um deinen Dienst wendest du dich darum an deine*n Bildungsreferent*in.

Darf ich während des FSJ einen Nebenjob haben?

Das liegt im gemeinsamen Ermessen mit deiner Einsatzstelle. Bitte kläre diese Frage darum unbedingt ab und bedenke dabei, dass der Nebenjob nicht mit deiner Tätigkeit in der Einsatzstelle kollidieren darf.

Fachhochschulreife, Studium und Ausbildung - wie wird ein FSJ angerechnet?

Wenn du deinen Schulabschluss in Baden-Württemberg machst, kannst du mit einem zwölfmonatigen FSJ / BFD grundsätzlich den praktischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. In anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten.
Bei bestimmten Ausbildungen und Studiengängen wird dir ein FSJ / BFD  als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr angerechnet. Oftmals wird der Freiwilligendienst als Wartezeit gewertet und du erhältst Sonderpunkte bei deiner Bewerbung.

Hier findest du weitere Infos zur Anerkennung für Studium und Ausbildung.

Wer kann alles ein FSJ machen?

Im FSJ spielt dein Schulabschluss keine Rolle: Grundsätzlich kann jede*r, die/der neun Jahre lang die Schule besucht hat, einen Freiwilligendienst leisten. Auch ohne eine abgeschlossene Schulausbildung kannst du dich sozial engagieren.

Erfahre mehr zu den Voraussetzungen für ein FSJ

Wie alt muss ich sein, damit ich ein FSJ machen kann?

Voraussetzung für den Beginn eines Freiwilligendienstes ist die Erfüllung der  allgemeinen Vollzeit-Schulpflicht. Das bedeutet, du hast mindestens für neun Jahre die Schule besucht. Darum gibt es im FSJ auch kein festgelegtes Mindestalter.

Das Freiwillige Soziale Jahr kannst du bis zu einem Alter von 26 Jahren leisten. Im Bundesfreiwilligendienst ist hingegen kein Höchstalter festgelegt. Für alle Erwachsenen ab 27 Jahren gibt es daher zusätzlich den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+).

Erfahre mehr zu den Voraussetzungen für ein FSJ

Ich bin noch nicht volljährig. Muss ich etwas Besonderes beachten?

Für alle Freiwilligen, die nicht volljährig sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Besonders wichtig ist die Erstuntersuchung, die vor Beginn des Dienstes in der Einsatzstelle notwendig ist.

Ab wann kann ich ein FSJ beginnen?

Regulärer Beginn eines FSJ Kursjahres ist der 1. September. Ende ist der 31. August des Folgejahres.

Bei uns kannst du jederzeit ein FSJ beginnen. Ein "Quereinstieg" ist bei uns kein Problem. Such dir über den FSJ-Stellenfinder einfach eine Stelle aus, die zu deinem gewünschten Starttermin frei ist. Wenn du zwischen November und Juli deinen Dienst beginnen willst, bewirb dich direkt bei einer Einsatzstelle.

Erfahre mehr zu Terminen und Dauer eines FSJ.

Wo kann ich mein FSJ machen? Welche Bereiche gibt es?

Welche Aufgaben hat man im FSJ?

Im FSJ gibt es verschiedene Möglichkeiten dich sozial zu engagieren. Deine Aufgaben hängen stark davon ab, wo du dein soziales Jahr absolvierst.
Folgende Tätigkeitsbereiche sind hierbei möglich:

  • Medizinisch-pflegerische Aufgaben
  • Erzieherisch-pädagogische Aufgaben
  • Verwaltungs- und Büro-Aufgaben
  • Hauswirtschaftliche und hausmeisterliche Aufgaben

Schau dir die verschiedenen Bereiche und ihre Aufgabenschwerpunkte an.

Ab wann kann man sich für ein FSJ bewerben?

Die Mehrheit beginnt ihr FSJ regulär im September, zum Start des neuen Kursjahres. Du kannst dich ab Oktober des Vorjahres bei uns für einen Freiwilligendienst bewerben. Wir empfehlen frühzeitig einen FSJ Platz suchen. Die Auswahl an Stellen ist dann noch groß und du hast gute Chancen, dir einen Platz in deinem Wunschbereich zu sichern.

Wenn du kurzfristig in ein FSJ einsteigen möchtest, informiere dich direkt über unseren FSJ-Stellenfinder nach freien Stellen und bewirb direkt bei einer Einsatzstelle, die dich interessiert.

Wo finde ich freie FSJ-Stellen?

Mit unserem FSJ-Stellenfinder kannst bequem und schnell nach Einsatzstellen mit freien Stellen suchen. Hier hast du eine große Auswahl an verschiedenen Einsatzbereichen.
Hast du deine Wunsch-Einsatzstelle gefunden, kannst du direkt mit ihr in Kontakt treten.

Wo kann ich mich bewerben?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du suchst dir deinen FSJ-Platz selbst und bewirbst dich direkt bei der gewünschten Einrichtung. Freien Plätzen in deinem Wunschbereich findest du mir unserem FSJ-Stellenfinder.
     
  2. Du benötigst Hilfe und Beratung bei der Stellensuche? Dann kannst du dich bei uns für ein Informations- und Beratungsgespräch anmelden.


Lies hier, wie der Bewerbungsprozess im Detail abläuft.

Ich komme aus dem Ausland. Kann ich mich auch für einen Freiwilligendienst in Deutschland bewerben?

Ein FSJ in Deutschland ist ebenso für Bewerber*innen aus dem Ausland möglich. Für deine Bewerbung gibt es ein paar zusätzliche Anforderungen und Voraussetzungen. Zum Beispiel solltest du mindestens 18 Jahre alt sein. Auch deine Sprachkenntnisse spielen eine entscheidende Rolle.

Erfahre mehr zum Bewerben aus dem Ausland.

Bekomme ich im FSJ ein Gehalt?

Im Freiwilligen Sozialen Jahr wird Freiwilligen ein Taschengeld bezahlt.  Außerdem gibt es Zuschüsse und weitere Leistungen im FSJ.

Erfahre hier was und wie viel du bei uns bekommst

Wie viel Urlaub habe ich im FSJ?

Dein Jahresurlaub beträgt mindestens 26 Urlaubstage. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für nähere Informationen zum Urlaubsanspruch, lies hier weiter.
 

Bin ich während meines FSJ versichert?

Als Freiwillige*r im FSJ bist du umfangreich versichert. Die abzuführenden Beiträge der

  • gesetzl. Rentenversicherung
  • gesetzl. Pflegeversicherung
  • gesetzl. Krankenversicherung
  • gesetzl. Arbeitslosenversicherung
  • gesetzl. Unfallversicherung

bezahlt deine Einsatzstelle in voller Höhe.

Bitte beachte:
Der Verbleib in der gesetzlichen Familienversicherung ist nicht möglich, jedoch kannst du nach dem Dienst wieder aufgenommen werden.
Bei einer privaten Krankenversicherung muss vor dem Dienst geklärt werden, wie die private Versicherung während des FSJ / BFD ruhen kann.

Wichtig: Die Rückkehr in die private oder gesetzliche Krankenversicherung nach dem FSJ muss vorab mit der Versicherung geklärt werden.

Gibt es im FSJ eine Unterkunft?

In einigen Einsatzstellen kann eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Näheres dazu regelt die Vereinbarung.

Wie ist der Anspruch auf das Kindergeld oder Waisenrente?

Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden für die Zeit des Freiwilligendienstes gewährt.

Die Halb- oder Vollwaisenrente wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ weiter bezahlt.

Wann und warum benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis für ein FSJ?

Freiwillige, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes mit Kindern/Jugendlichen in Kontakt kommen, benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dieses musst du deiner Einsatzstelle vor Dienstbeginn vorlegen. Beantrage das Zeugnis einfach beim Einwohnermeldeamt. Bei Vorlage der vorläufigen Bescheinigung oder deines FSJ-Ausweises ist dies für dich kostenlos. Bitte weise darauf hin, dass das Dokument an die Einsatzstelle geschickt werden soll.

FSJ oder BFD? Was ist der Unterschied?

Für dich als Freiwillige*n gibt es im Grunde keinen großen Unterschied zwischen dem FSJ und dem BFD. In beiden Dienstarten kannst du dich in einem sozialen Bereich engagieren. Zudem werden beispielsweise Anerkennung, Dauer und Leistungen identisch gehandhabt. Die für dich relevanten Unterschiede sind:

  • Du kannst nur einmal ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Im Bundesfreiwilligendienst kannst du dich mehrmals engagieren.  .
  • Im Bundesfreiwilligendienst wird eines der fünf Seminarwochen als „politisches Bildungsseminar" abgehalten.
  • Das Freiwillige Soziale Jahr kannst du nur bis zu einem Alter von 26 Jahren leisten. Im Bundesfreiwilligendienst ist hingegen kein Höchstalter festgelegt. Für alle Erwachsenen ab 27 Jahren gibt es daher den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+)​​​​​​​.

Erfahre mehr zu den beiden Dienstformen.

Fragen vor dem Freiwilligendienst (FSJ/BFD) - für Bewerber und Interessierte

Fragen während des Freiwilligendienstes (FSJ/BFD) - für Freiwillige im Dienst

Muss ich mich für das FSJ impfen lassen?

Für Beschäftigte in Einrichtungen, die mit vulnerablen Personen arbeiten (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste etc.), ist gesetzlich eine Corona-Schutzimpfung vorgeschrieben. Dazu zählen auch Freiwilligendienstleistende. Es bestehen Ausnahmen, wenn du dich bspw. aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kannst. Wenn du dir unsicher bist, ob die Einrichtung, in der du dich bewerben möchtest, eine Impfpflicht voraussetzt, kannst du uns gerne kontaktieren.

Je nachdem in welchem Bereich du dich sozial engagieren willst, werden bestimmte andere Impfungen benötigt. Bitte informiere dich direkt bei deiner Einsatzstelle darüber. Sprich dich dort bitte auch bezüglich einer Kostenübernahme ab.

Wie lange ist die Probezeit im FSJ?

Die ersten sechs Wochen des Freiwilligendienstes sind Probezeit. Eine ordentliche und außerordentliche Kündigung ist in dieser Zeit möglich. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Träger, Einsatzstelle und Freiwilliger*m ist eine vorzeitige Auflösung der Vereinbarung auch ohne Kündigung möglich. Näheres regelt die Vereinbarung.

Wann und wie kann ich ein FSJ verlängern / verkürzen / kündigen?

Eine Verlängerung des Freiwilligendienstes ist jederzeit möglich. Zudem kannst du deine Vereinbarung auflösen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen. Wichtig ist, dass du dein Anliegen mit deiner Einsatzstelle besprochen hast und ihr gemeinsam auf eine Lösung gekommen sind. Danach reichst du die schriftliche Verlängerung / Auflösung / Kündigung beim Träger ein.

Was muss ich tun, wenn ich im FSJ krank werde?

Im Krankheitsfall musst du der Einsatzstelle spätestens ab dem 3.Tag eine Krankmeldung vorlegen. Ist eine Bildungswoche davon betroffen, muss dem Träger (FWD DRS) bereits ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorgelegt werden. Näheres regelt die Vereinbarung. Krankenbezüge werden in der Regel bis zur Dauer von sechs Wochen fortgezahlt.

Was ist, wenn ich doch noch einen Studienplatz bekomme?

Wenn du unerwartet eine Zusage für ein Studium bekommst, musst du dein soziales Jahr nicht abbrechen. Oftmals kann der zugesagte Studienplatz zurückgestellt werden und dein Anspruch verfällt somit nicht. Jedoch ist das nicht einheitlich geregelt und kann variieren. Darum solltest du dies unbedingt direkt mit der entsprechenden Hochschule oder Universität abklären.

Steht mir im FSJ auch Sonderurlaub zu?

Wenn du dich neben deinem Dienst noch anderweitig ehrenamtlich engagierst, kannst du grundsätzlich Sonderurlaub beantragen. Informiere dich darüber am besten dann, wenn du bei uns im FSJ bist.

Muss ich meine Fahrtkosten selber bezahlen?

Bietet deine Einsatzstelle keine kostenfreie Unterkunft an, steht dir eine „Geldersatzleistung“ zu. Diese kannst du als Zuschuss für deine Fahrtkosten zur Einsatzstelle verwenden.

Muss ich mir im FSJ Arbeitskleidung kaufen?

Sofern du in deiner Einsatzstelle eine Arbeits- bzw. Schutzkleidung tragen musst, wird diese kostenlos für dich bereitgestellt. Auch die regelmäßige Reinigung wird von deiner Einsatzstelle übernommen.

Was bringt mir der FSJ-Ausweis?

Alle Freiwilligen erhalten für die Dauer ihres Einsatzes einen FSJ-Ausweis, mit dem sie bei verschiedenen Stellen Vergünstigungen erhalten.

Um welche Vergünstigungen es sich handelt, liest du hier.

Was ist die FSJ-Bescheinigung?

Die Bescheinigung erhalten alle Freiwilligen zu Beginn des FSJ. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden und sonstigen Stellen. Die Abschluss-Bescheinigung ist im arbeitsrechtlichen Sinn ein sogenanntes einfaches Zeugnis. Sie ist dort von Bedeutung, wo z.B. das FSJ als Praktikum anerkannt wird.

Erfahre hier mehr zur FSJ-Bescheinigung.

Was steht im FSJ-Zeugnis?

Nach Dienstende kannst du (zusätzlich zu deiner Bescheinigung) ein schriftliches Zeugnis über Art und Umfang des Dienstes bei der Einsatzstelle einfordern.
Hier werden dein Verhalten und deine Leistungen beurteilt. Zudem wir auch der Arbeitsbereich, in dem du gearbeitet hast, genauer beschrieben. Weitere Punkte, die in einem Arbeitszeugnis beschrieben werden, sind zum Beispiel: Motivation, Einarbeitung, Lernbereitschaft, Arbeitsverhalten, Flexibilität, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, besondere Fähigkeiten, besonderes Engagement, Soziales Verhalten.

Deine Frage ist nicht dabei?

Deine Frage zum FSJ ist noch unbeantwortet? Dann nimm Kontakt mit uns auf.