Informationen für Eltern zu einem Freiwilligendienst
FSJ / BFD bei der Freiwilligendienste DRS – FAQ
Ein Freiwilligendienst ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, neue Erfahrungen zu sammeln, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und sich gleichzeitig persönlich weiterzuentwickeln.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie ein Freiwilligendienst gestaltet sein kann und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten?
Bestimmt haben nicht nur Ihre Kinder, sondern auch Sie als Eltern einige dieser Fragen. Die wichtigsten Informationen zum Freiwilligendienst haben wir für Sie zusammengestellt..
Häufige Fragen zum Freiwilligendienst
Warum sollte mein Kind einen Freiwilligendienst leisten?
Ein Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bietet Ihrem Kind eine einzigartige Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung. Ein Freiwilligendienst ermöglicht:
- Berufliche Orientierung und Karrieremöglichkeiten
- Praktische Erfahrungen und Kompetenzentwicklung
- Soziales Engagement und Förderung des Gemeinschaftssinns
- Persönliche Weiterentwicklung und Selbstreflexion
- Interkulturelle Erfahrungen und Förderung von Toleranz
- Aufbau von Freundschaften
- Mitgestaltung von Gesellschaft
Geben Sie Ihrem Kind die Chance, sich durch ein FSJ / BFD weiterzuentwickeln und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
In welchen Bereichen kann mein Kind einen Freiwilligendienst absolvieren?
Pflege, Hauswirtschaft, Jugendhilfe, Kultur und Sozialarbeit: Der Freiwilligendienst bietet vielfältige Möglichkeiten sich sozial zu engagieren. EIn Freiwilligendienst kann folgende Tätigkeitsbereiche umfassen:
- Medizinisch-pflegerische Aufgaben (insbesondere im Krankenhaus, in der Altenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Erzieherisch-pädagogische Aufgaben (insbesondere im Kindergarten, Schulen, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Kirchengemeinden)
- Verwaltungs- und Büro-Aufgaben (insbesondere in Kirchengemeinden, Kultureinrichtungen, Jugendarbeit)
- Hauswirtschaftliche und hausmeisterliche Aufgaben (in allen sozialen Einrichtungen möglich, wie in Einrichtungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung)
Oft sind die Aufgabenbereiche gemischt - dies hängt von der jeweiligen Einsatzstelle ab.
Wie viel und wie lange arbeitet mein Kind?
In der Regel sind es zwischen 38,5 und 40 Wochenstunden. In manchen Bereichen wird im Schichtdienst gearbeitet. Darunter fallen auch Wochenendeinsätze. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen.
Wie viele Bildungswochen gibt es im Freiwilligendienst?
Bei einem 12-monatigen FSJ müssen mindestens 25 Bildungstage stattfinden. Bei uns, der Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, bedeutet dies in der Regel die Teilnahme an fünf 5-tägigen Bildungsseminaren - jeweils von Montag bis Freitag mit Übernachtung. Bei abweichender Dienstdauer ändert sich entsprechend die Anzahl der Bildungstage.
Die Zeit auf den Bildungsseminaren gilt als Arbeitszeit. Daher ist die Teilnahme Pflicht und wir erwarten von den Freiwilligen die Bereitschaft, aktiv am Programm und in der Gruppe mitzuarbeiten.
Die Fahrtkosten zu den Seminaren und wieder zurück übernehmen wir.
Wie kann mein Kind sich bewerben?
Über unseren Stellenfinder können freie Plätze in verschiedenen sozialen Einrichtungen in Baden-Württemberg gefunden und direkt kontaktiert werden.
Im Freiwilligendienst gibt es viele mögliche Einsatzbereiche: ob in der Pflege von Senior*innen oder Menschen mit Behinderung, im Kindergarten, Krankenhaus, in der Jugendarbeit oder in den sozialen Hilfen bieten wir zahlreiche Plätze.
Fachhochschulreife, Studium und Ausbildung – wie wird ein Freiwilligendienst angerechnet?
Mit einem zwölfmonatigen FSJ / BFD kann (bei einem Schulabschluss in Baden-Württemberg) der praktische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Bei anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten. Dies sollte im Falle mit der Schule, die die Fachhochschulreife ausstellt, geklärt werden.
Bei bestimmten Ausbildungen und Studiengängen wird ein Freiwilligendienst als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr angerechnet. Oftmals wird der Freiwilligendienst als Wartezeit gewertet und man erhält Sonderpunkte bei der Bewerbung.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Die Freiwilligen sind komplett ohne Abzüge sozialversichert. Das heißt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung bezahlt die Einsatzstelle in voller Höhe.
Wichtig bei Familienversicherung oder privater Krankenversicherung:
Der Verbleib in der gesetzlichen Familienversicherung ist nicht möglich, jedoch kann dieser nach dem Dienst wieder aufgenommen werden.
Bei einer privaten Krankenversicherung muss vor dem Dienst geklärt werden, ob diese während des FSJ / BFD ruhen kann.
Generell gilt: Die Rückkehr in die private oder gesetzliche Krankenversicherung nach dem Freiwilligendienst muss vorab mit der Versicherung geklärt werden.
Haben wir weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden für die Zeit des Freiwilligendienstes gewährt.
Wo erhalte ich oder mein Kind weitere Informationen?
Alles Weitere zu unseren Freiwilligendiensten gibt es bei unseren Einsatzstellen direkt oder auf dieser Website Ich-will-FSJ.de
Gibt es Veranstaltungen auf denen mein Kind und ich informieren können?
Ja. Wir sind regelmäßig auf Ausbildungsmessen in der Region Württemberg vertreten. Eine Auflistung der Messeauftritte in diesem Jahr finden Sie unten auf dieser Seite.
Darüber hinaus bieten wir einmal im Monat im Rahmen einer Online-Infoveranstaltung die Möglichkeit, sich kurz, kompakt und kostenlos über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Freiwilligendienst zu informieren.