Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr
FSJ oder BFD - Was ist der Unterschied?
Du fragst dich, ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten sollst? Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?
Kurz gesagt: Wir machen keinen Unterschied zwischen FSJ und BFD. Wir bieten sowohl das FSJ als auch den BFD an.
FSJ und BFD haben vieles gemeinsam
In beiden Diensten engagierst du dich in einem sozialen Bereich. FSJ und BFD sind gleichermaßen anerkannt und wertgeschätzt. Die Dauer umfasst 6 bis 18 Monate. Das heißt, du bekommst dann ein FSJ oder BFD Zeugnis. Wir behandeln beide Formen des Freiwilligendienstes gleich. Die Leistungen, wie zum Beispiel die Bezahlung, sind für dich im FSJ und BFD identisch.
Für dich macht es also keinen Unterschied, ob du ein FSJ oder einen BFD bei uns leistest. Wir sprechen auf dieser Website hauptsächlich vom FSJ, meinen aber gleichermaßen den BFD.
Welche Unterschiede gibt es zwischen FSJ und BFD?
Der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst liegt vor allem in der Organisation und den internen Abläufen.
Wir teilen nach deiner Bewerbung zu, ob du der Dienstart FSJ oder BFD zugeordnet wirst - ob du ein FSJ oder BFD machst, kannst du daher nicht entscheiden.
Kleine Besonderheiten im BFD:
- Einen BFD kannst du mehrmals leisten - jeweils im Abstand von fünf Jahren. Ein FSJ ist nur einmal möglich, für bis zu 18 Monate. Was funktioniert: Du kannst nach deinem FSJ einen BFD, leisten - und umgekehrt.
- Im BFD wird eines der fünf Bildungsseminare als "politisches Bildungsseminar" vom BaFzA organisiert.
- Der Bundesfreiwilligendienst hat keine Altersgrenze. Dadurch können auch Erwachsene (älter als 27 Jahre) einen Freiwilligendienst leisten. Ein Jugendfreiwilligendienst ist nur bis 26 Jahren möglich. Für Erwachsene bieten wir den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+). Dieser ist speziell auf Erwachsene ausgerichtet und ist in Voll- und in Teilzeit möglich. Mehr dazu erfährst du auf der BFD 27+ Website.
Das BaFzA als weiterer Vertragspartner im Bundesfreiwilligendienst
Der BFD wird vom Bund, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA), finanziell gefördert. Im FSJ besteht die Vereinbarung nur zwischen dir, der Einsatzstelle und dem Freiwilligendienste-Träger - also uns. Das BaFzA ist als zusätzlicher Vertragspartner bei deiner Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst beteiligt und stellt die BFD-Vereinbarung aus. Deshalb ist auf einer BFD-Vereinbarung das „BaFzA“ als Träger eingetragen.
Die gesamte Abwicklung des Bundesfreiwilligendienstes läuft aber über uns - wie beim FSJ. So sind wir auch im BFD der erste Ansprechpartner für dich.
Wie sind das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst entstanden? - Ein kurzer Ausflug in die Geschichte der Freiwilligendienste
Der Bundesfreiwilligendienst wurde mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt - und ersetzt damit quasi den Zivildienst.
Das Freiwillige Soziale Jahr existiert bereits seit über 50 Jahren und wurde 1961 ins Leben gerufen. Daher ist das FSJ den meisten viel bekannter. Wir gehören zu den Trägern, die seit Anfang beim FSJ mit dabei sind. Somit blicken wir auf über 50 Jahre Erfahrung im Freiwilligendienst zurück. Geschichte der Freiwilligendienste DRS gGmbH