Freiwilliges Soziales Jahr: Bezahlung und mehr

Was du im FSJ bekommst

Viele interessiert, wie viel oder ob man überhaupt Geld im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bekommt. Dein freiwilliges Engagement wird finanziell vergütet. Im FSJ  wird dir ein "Taschengeld" bezahlt. Die Leistungen im FSJ umfassen weit mehr als eine monatliche Bezahlung.
Im Einzelnen beinhaltet das Leistungspaket im FSJ folgende Punkte:

Zeugnis und Zertifikat

Taschengeld

Dienstunterkunft oder Geldersatzleistung

Urlaubstage

Kindergeld und/oder Waisenrente

Versicherungsleistung

Anerkennung für Studium und Ausbildung / Fachhochschulreife

Vergünstigungen mit dem FSJ-Ausweis

Zusatzleistungen von Einsatzstellen

Besondere Leistungen deines FSJ-Trägers

Zeugnis und Zertifikat für dein soziales Engagement

Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Einsatzstelle. Außerdem bekommst du ein Zertifikat über die Bildungstage. 

Deine FSJ-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass du dich im Freiwilligendienst engagiert hast. Diese kannst du bei deiner Bewerbung für ein Studium oder eine Ausbildung beifügen. 

Zertifikatsübergabe durch Staatssekretärin Mielich

Zertifikatsübergabe durch Staatssekretärin Mielich zur Ehrung der Freiwilligen 2018/2019; Foto: Claudia Beck, IB Reutlingen

Gehalt oder Vergütung im FSJ - Wie viel man im FSJ verdient

Gehalt, Vergütung, Entgelt oder Verdienst im FSJ? Ein Freiwilligendienst wird bezahlt - bei der Bezahlung im FSJ spricht man von Taschengeld.

Monatlich bekommst du aktuell mindestens 410 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus mindestens 370 Euro Taschengeld und 40 Euro Verpflegungskostenzuschuss. Das Taschengeld wird von deiner Einsatzstelle ausbezahlt.

Doch das ist nicht alles, was du in deinem sozialen Jahr bekommst. 

Wohnen im FSJ - Unterkunft oder Geldersatzleistung

Einige Einsatzstellen bieten eine FSJ-Stelle mit kostenfreier Unterkunft an. Somit kannst du zum Beispiel von zu Hause ausziehen und dein FSJ an einem Ort leisten, der nicht in deiner Nähe ist.

Wenn eine Einsatzstelle keine kostenfreie Unterkunft bietet, bekommst du eine sogenannte "Geldersatzleistung". Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen Zuschuss zu deinen Fahrtkosten zur Einsatzstelle.

Urlaub während des Freiwilligendienstes

In deinem FSJ hast du Anspruch auf Urlaub. Bei einer Dauer von zwölf Monaten hast du mindestens 26 Urlaubstage.

Verkürzt oder verlängerst du dein FSJ, dann ändert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend.

Du engagierst dich neben deinem FSJ noch ehrenamtlich? Dann hast du die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen! Informiere dich am besten, wenn du bei uns im FSJ bist.

Kindergeld und Waisenrente

Wenn du ein FSJ leistest, bleibt der Anspruch auf Kindergeld und/oder Waisenrente während deines sozialen Jahres in der Regel erhalten. 

Versicherung: Ist ein FSJ sozialversicherungspflichtig?

Während deines Engagements im FSJ bist du sozialversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen. Den Zusatzbeitrag, den manche Krankenkassen erheben, müssen Freiwillige nicht zahlen.

Anerkennung für Studium und Ausbildung - Wie wird ein FSJ angerechnet?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr wird bei bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet. Außerdem kannst du mit einem FSJ deine Fachhochschulreife erwerben

Viele Hochschulen und Universitäten rechnen Freiwilligendienste in der Regel als Wartezeit (Wartesemester) oder vergeben Sonderpunkte bei der Bewerbung für einen Studienplatz. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten zusätzliche Bedingungen. Informiere dich darüber direkt bei der Hochschule bzw. unter www.hochschulstart.de.

Gut zu wissen: Wenn du während deines Dienstes eine Zusage für ein Studium bekommst, musst du dein soziales Jahr nicht abbrechen. In der Regel kannst du den Studienplatz zurückstellen lassen und das Studium nach deinem FSJ aufnehmen. Informiere dich darüber bei der entsprechenden Hochschule oder Universität.

Vergünstigungen mit dem FSJ-Ausweis

Als Freiwilliger bekommst du mit deinem FSJ bzw. BFD-Ausweis Ermäßigungen - ähnlich wie Studierende oder Azubis, z.B. in Bus & Bahn, in Schwimmbädern oder Freizeitparks. Zeige deinen Ausweis und erkundige dich, welche Vergünstigungen du bekommst. 

Auf www.fuer-freiwillige.de findest du Orte in deiner Nähe, die Extras für Freiwillige anbieten. Außerdem kannst du auf der Website selber Orte eintragen. Reinschauen lohnt sich!

Zusatzleistungen von Einsatzstellen für FSJler*innen

Einige Einrichtungen bieten ihren FSJler*innen zusätzliche Leistungen an. Sie lassen dich zum Beispiel an Einführungsprogrammen der Azubis teilnehmen oder du bekommst vergünstigtes Mittagessen in der Kantine. Außerdem erwirbst du Zusatzqualifikationen und lernst z.B. die Gebärdensprache. 

Erkundige dich direkt bei den Einrichtungen, was du für dein FSJ bekommst. 

Gut zu wissen: In manchen Einrichtungen, wie z.B. im Krankenhaus, ist eine Arbeitskleidung vorgeschrieben - auch im FSJ. Diese musst du nicht selbst bezahlen, sondern stellt dir die Einsatzstelle kostenfrei zur Verfügung.

Besondere Leistungen deines FSJ-Trägers

Im Freiwilligendienst bist du bei uns in guten Händen. Du kannst dich auf uns verlassen. 

Wir, die Freiwilligendienste DRS gGmbH, organisieren als dein FSJ-Träger die Bildungsseminare für dich. Die Bildungsseminare sind für dich kostenfrei. Wir erstatten dir die Fahrkosten und auch für die Unterkunft und die Mahlzeiten musst du nichts bezahlen. 

Bei Fragen rund um deinen Dienst stehen wir dir mit Rat und Tag zur Seite. Pädagogische Fachkräfte sind deine Ansprechpersonen im FSJ - auch falls es mal Schwierigkeiten mit deiner Einsatzstelle gibt. Dann vermitteln wir und suchen gemeinsam mit dir und deiner Einsatzstelle nach einer Lösung.

Uns ist es wichtig, dass dein Freiwilligendienst gut verläuft und du zufrieden bist. Du wirst bei uns gut begleitet. Denn wir halten uns an vorgegebene Qualitätsstandards im Freiwilligendienst.